04. Dez 2015

Wird der Ortskern eine einzige „Park“ – Landschaft ?

Dringlichkeitsantrag für die Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 15, gemäß § 46, Absatz 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973.

Betrifft: Park & Ride – Stellplätze Rekawinkel

Antrag: Wir stellen den Antrag der Bürgermeister der MG Eichgraben möge Maßnahmen ergreifen, damit Pendler der Marktgemeinde Eichgraben auch die zahlreichen freien P&R Stellplätze im Bereich des Bahnhofes Rekawinkel nutzen. Durch die Eichgrabener Maßnahmen bzw. Anregungen sollte der weitere Ausbau der P&R Stellplätze beim Bahnhof Rekawinkel erfolgen und nicht in Eichgraben.

Begründung: Die Eichgrabener P & R Anlage ist bereits jetzt täglich ausgelastet. Durch die im Eichgrabener Raumordnungsprogramm vorgegebene Wachstums-strategie ( mehr als 50 ha Baulandreserven) ist mit Sicherheit mit weiteren Pendlern aus Eichgraben zu rechnen.

Für die Bewohner der Ortsteile Stein, Hutten und Winkel wäre aber der P & R Standort Rekawinkel eine zumutbare oder sogar günstigere Option als die Zufahrt zum Standort P & R Anlage Eichgraben.

Durch die täglichen etwa 2000 KFZ-Bewegungen – allein im Zentrum – ist die Lebensqualität der Eichgrabener Ortskernbewohner bereits jetzt wesentlich beeinträchtigt.

Eine Aufstockung der bestehenden P & R – Anlage würde nicht nur das Verkehrsaufkommen im Ortskern drastisch erhöhen, sondern wäre auch eine optische Umweltverschmutzung.

Die Topographie des Bahnhofes Rekawinkel ist jedenfalls für die Errichtung bzw. die Erweiterung der P&R Anlage äußerst günstig.

Die Dringlichkeit ergibt sich, durch die wachstumsorientierten Eichgrabener Raumplanungskriterien und den Wohnbauboom in Altlengbach.

Die Anzahl der KFZ Pendler, die in den Eichgrabener Ortskern drängen wird daher rasch steigen.

Es ist aber für Jedermann einsichtig bzw. plausibel, dass im Eichgrabener Ortskern die Errichtung weiterer KFZ-Abstellplätze nicht mehr möglich ist.

GLU
Gez. Helga Maralik e.h. gez. Ing. Manfred Schneider e.h.